Schulautonomie unter staatlicher Aufsicht
In Dänemark ticken die Uhren anders.

Dort wird den Eltern zugemutet, in ihrer Verantwortlichkeit für ihre Kinder so weit zu gehen, selbst die Evaluationsergebnisse ihrer Schule zu begutachten (deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist), und so in Eigenverantwortung zu entscheiden, ob eine Privatschule jene Ergebnisse liefert, die sie für ihr Kind wünschen.
In Dänemark erhalten alle Privatschulen einen Pauschalbetrag von etwa 70% jener Kosten pro Kind, die der Staat pro Schüler in öffentlichen Schulen aufwendet.

Datensammlung:
18 Europäische Nationen im Vergleich.
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Wie handhaben andere Europäische Staaten die Finanzierung der Lehrerinnen und Lehrer in privaten Schulen?

Folgende Fragen wurden gestellt:

1.) Bei wem sind die Lehrer/Lehrerinnen der Schulen in freier Trägerschaft angestellt: Beim Staat oder bei anderen Trägerorganisationen?
2.) Wie hoch ist der Beitrag des Staates zur Deckung der Personalkosten?
3.) Welche Bedingungen gelten für die Anstellung?
4.) Darf die Schulleitung der Schulen in freier Trägerschaft ihre Lehrerinnen / Lehrer frei auswählen?

In Dänemark ist es den Schulen nicht nur freigestellt, die interne Aufteilung dieser Gelder selbst vorzunehmen, sie sind sogar verpflichtet dazu - kein Einfluss von religiösen oder politischen Organisationen ist erlaubt, auch über die benötigte Ausbildung und Eignung der LehrerInnen muss die Leitung der Schule autonom entscheiden.
Die Schulen streben von selbst danach, die best geeigneten Lehrerinnen und Lehrer anzustellen, denn sie legen von sich aus Wert auf ein harmonisches Schulklima und gute Ergebnisse.
Die Schulen stehen in einem gesunden Wettbewerb zueinander, das bedeutet Ansporn zur Leistung bei gleichzeitiger Transparenz.

Um in diesem System Sicherheit zu schaffen, besteht für Privatschulen in Dänemark die gesetzliche Verpflichtung, auf der Schulwebseite Jahr für Jahr aussagekräftige Ergebnisse der Selbst- oder Fremdevaluation zu veröffentlichen.
Die Erstellung des Lehrplanes bleibt ebenfalls den Schulen selbst überlassen, so lange gewisse Mindest- standards gewährleistet sind, und so lange die Ergebnisse den Ergebnissen staatlicher Schulen entsprechen.
Verabsäumt eine Schule ihre Offenlegungspflicht, so schaltet sich in Kürze die Behörde ein, da die Offenlegung ein wichtiges Kriterium für die Zuweisung der Finanzmittel ist.
Diese Praxis wird vom Staat streng kontrolliert.

Seit 40 Jahren werden die dänischen Privat- schulen staatlich finanziert - mit wechselnden Bedingungen. Erst vor etwa 20 Jahren wurde der heutige liberale Weg eingeschlagen.
In diesem Zeitraum (1972 bis 2012) stieg die Zahl der privaten Schulen von 6% allerdings auf heute bloß 15%, - wobei dieser Prozentsatz heute relativ stabil ist.
Diese Zahlen beweisen, dass die staatliche Finanzierung privater Schulen keinesfalls das staatliche Schulwesen beeinträchtigt.

Der Übergang - diese finanzielle Paradigmenwende "weg von staatlicher Einschränkung, hin zu gelebter Eigenverantwortung und zu einer weit gefassten staatlichen Rahmenkontrolle" - ging nicht ohne Widerstand vor sich.
Diese Wende konnte nur gelingen aufgrund der demonstrierten und gelebten Gemeinschaft aller Arten von Schulen in freier Trägerschaft und ihrer Dachverbände, die geeint in die Verhandlungen ging. Trotz anfangs oft heftiger Diskussionen traf man sich schließlich in einer gemeinsamen Vision.

Es bestand eine Kooperation jener Schulen, die reformpädagogisch mit eigenem Lehrplan arbeiten, mit jenen die sich staatlichen Lehrplänen anpassen, mit jenen die ihre eigenen pädagogischen Modelle entwickelt haben, und den konfessionellen Schulen: man fand einander im grundlegenden Verständnis, dass jeweils einer dem anderen genügend Freiraum zugestehen möchte, um sich - so wie man selbst - eigenständig weiter zu entwickeln.

Die Grundhaltung, dieser Wille zur vollen Akzeptanz, übertrug sich von den privaten auf die öffentlichen Schulen, wobei hier - ganz bewusst - private und öffentliche Schulen als gleich wichtige und gleichermaßen bedeutende zur Verfügung stehende Wahloptionen für den Staatsbürger betrachtet werden.

In diesem Schulsystem behält der Staat die Aufsicht, die Erhalterfunktion und vor allem die Akzeptanz und Wertschätzung aller: sowohl der privaten als auch der öffentlichen Schulen. (B.L.)

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