Die Rolle der staatlichen Regierungsbehörden, und das Beibehalten von Unabhängigkeit (Vortrag von Henrig Kullak-Ublick)

Konzeptionelle Grundlage

Details dazu im Protokoll des "European Network Meeting of Independent School Movements, Stuttgart, 19 January 2012" von Florian Amlinger.
Übertragung ins Deutsche: Beatrice Audétat.
Original: http://www.freieschulwahl.at/images/stories/MinutesConclusionsStuttgart.pdf"

Das Hauptmotiv für den Aufbau und Betrieb von Schulen basierend auf individueller und freier Initiative von Eltern und Lehrern ist es zu ermöglichen, die eigenen konfessionellen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen als das allgemeine Ziel der Erziehung zu verwirklichen: Der Mensch als autonome, authentische Persönlichkeit.

Auf diesem Weg suchen Kinder und Jugendliche Orientierung bei Lehrern, die wie folgt charakterisiert werden können:

Diese Lenrer
  • ... fühlen sich vollständig eigenverantwortlich und identifiziert und mit dem, was sie leben und tun.
  • ... sind überzeugt, dass das, was sie tun, richtig ist.
  • ... sind sich bewusst, dass sie ein Vertreter der Menschheit sind.
  • ... sind umfassend ausgebildet, nicht nur in ihrem spezifischen Thema, sondern auch in Kinderpsychologie, Psychologie, alternativer Pädagogik, unkonventionellen Lehrmethoden, Zusammenarbeit und Dialogkultur mit Eltern, Zusammenarbeit mit Kollegen etc.


Das Kind wird als einzigartige Individualität gesehen und die gesamte Pädagogik ist durch soziale Verantwortung, durch das Bewusstsein des Augenblicks und Sensibilität für die Zukunft, sowie durch das innere Wesen des Kindes geprägt.

Solche Pädagogik kann nicht entstehen, wenn sie durch externe und hierarchische Regelungen bestimmt wird (auch wenn diese in Schulstrukturen versteckt ist).

So ist die erste und wichtigste Voraussetzung eine umfassende Autonomie und Eigenverantwortung der Schule und der Lehrer die bei der täglichen Arbeit Verantwortung für das Bildungssystem tragen.

Diese Autonomie muss in einer differenzierten Weise gemäß folgender drei Aspekte bestimmt werden:


Die drei Aspekte der Autonomie

1.) Pädagogische / erzieherische Qualität (Qualitätssicherung)
  • Genehmigungen für Schulen werden erteilt unabhängig vom Schulträger. Organisation und auf Grundlage eines von der Schule erstellten Lehrplans.
  • Selbst-Evaluation und externe Evaluation durch akkreditierte Organisationen.
2.) Finanzierung
  • Ausgeglichene Finanzierung und Deckung der Kosten für die Ausbildung durch den Staat. Wie alle Schulen leisten auch die unabhängigen Schulen ihren pädagogischen Dienst als Teil der gemeinsamen (öffentlichen) pädagogischen Aufgabe (im Rahmen der allgemein anerkannten erzieherischen Werte).
  • Freie Schulwahl wird über das Konzept des „Bildungs-Gutscheins“ garantiert (auf Ebene der durchschnittlichen Kosten eines öffentlichen Schulplatzes).
  • Garantie der Unabhängigkeit und Eigenverantwortung in der Pädagogik sowie der Schulleitung.
3.) Rechtliche Autonomie

Die Schule ist rechtlich voll verantwortlich in allen internen und externen Belangen.

Zusammenfassung

  1. Freiheit in der Wahl des pädagogischen Inhalts und der Methodik, keine extern erzwungenen Prüfungen (= anerkannte Qualifikation), aber offen für die externe Evaluation.
  2. Unabhängigkeit und Eigenverantwortung in der Schulverwaltung.
  3. Gleiche Finanzierung (keine soziale Segregation)

 

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