| Albanien | 
  Albanien | 
  Albanien | 
  Albanien | 
  Albanien | 
 
 
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  Anstellung der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten Übernahme: | 
  Bedingungen für die Anstellung: | 
  Auswahl der LehrerInnen: | 
 
 
  Bei den Trägerorganisationen
 
  |  
   Derzeit werden private Schulen nicht vom Staat finanziert. Es ist jedoch eine Gesetzesvorlage in Arbeit, wonach eine Finanzierung von privaten Schulen gewährt wird, wenn diese bereits fünf Jahre bestehen und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Die Höhe der finanziellen Unterstützung soll abhängig sein von den Prüfungsergebnissen ihrer Abgänger in nationalen Überprüfungen und internationalen Vergleichen.
  
 
  | 
  
  Die Ausbildung von Lehrern in privaten Schulen muss jener von Lehrern im öffentlichen System entsprechen. Es ist der Schule freigestellt, zusätzlich benötigtes Personal anzustellen (Assistenzlehrer, Personen mit abweichender Ausbildung ...). 
  
 
  | 
  
  Die Trägerorganisationen privater Schulen können ihre Lehrer vollkommen frei auswählen.
  
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  | Belgien | 
  Belgien | 
  Belgien | 
  Belgien | 
  Belgien | 
 
 
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   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Beim Staat. | 
  Aufgrund der Anstellung beim Staat 100%. | 
  Gleiche Bedingungen wie für Lehrer staatlicher Schulen. Nur
  staatlich anerkannte Ausbildungswege genehmigt. Universität oder Hochschule,
  entsprechend Schulstufe. | 
  Privatschulen haben bei der Lehrerauswahl volle Autonomie. Der
  Staat hat keine Möglichkeit bei der LehrerInnenwahl einzugreifen. Wenn ein
  Lehrer die geforderte Qualifikation hat, kann er um die Stelle ansuchen, der
  Schulträger entscheidet dann über die Aufnahme.
 
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  | Bulgarien | 
  Bulgarien | 
  Bulgarien | 
  Bulgarien | 
  Bulgarien | 
 
 
  | 
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Keine. Der Dachverband der Privatschulen steht in Verhandlungen
  mit dem Ministerium. Der amtierende Unterrichtsminister ist gerade bestrebt,
  hier eine staatliche Finanzierung der Privatschulen herbeizuführen.
 
  | 
  Trotz fehlender Subvention, gilt 
  Universitätsausbildung und pädagogische Qualifikation entsprechend
  staatlichen Lehrern als Bedingung für die Anstellung in Privatschulen. Dies, die Arbeitsbedingungen, und die Weiterbildung
  werden durch staatliche Inspektionen kontrolliert und sichergestellt. Zugang
  zu staatlichen Weiterbildungsmaßnahmen wird derzeit jedoch nicht gewährt (Nov 2012).
 
  | 
  Es gibt keine Zuweisung der Lehrer, Bulgarische Privatschulen
  wählen ihre Lehrer selbst aus. Diese müssen aber Universitätsausbildung und
  eine spezielle pädagogische Qualifikation vorweisen, um angestellt werden zu
  dürfen.
 
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  | Dänemark | 
  Dänemark | 
  Dänemark | 
  Dänemark | 
  Dänemark | 
 
 
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   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Aus den Subventionen, die an die Schule in einem ausgefeilten Schlüssel 'pro Kind' ausgezahlt
  werden, können sämtliche Schulkosten, also auch die Lehrerkosten abgedeckt werden. Die Gelder können
  aber auch anderwärts, nach freiem Ermessen, jedoch nur im Schulbetrieb verwendet werden.
 
  | 
  Jede Schule darf selbst entscheiden, welche Lehrer sie anstellt, ungeachtet ihres Ausbildungsweges.
  Bedingung für dieses Vertrauen ist die Etablierung eines transparenten Qualitätsmanagements, die verpflichtende Veröffentlichung der
  Prüfungsergebnisse bzw. der Ergebnisse der Selbst-Evaluation auf der Schulhomepage, sowie Elternpartizipation. Die Anstellung
  muss darüber hinaus den üblichen gesetzlichen Anforderungen für Angestellte entsprechen. Über die Einhaltung dieser Kriterien wacht der Staat.
 
  | 
  Die Schule sucht sich ihre Lehrer in Eigenverantwortung selbst
  aus. Die Lehrer in Privatschulen können jede Form der Ausbildung haben, die
  der Schulart entspricht, solange eine transparente Evaluation der Schule
  stattfindet. Durch die Notwendigkeit, sich selbst um die nötige Qualität zu
  kümmern, wird große Aufmerksamkeit auf die Wahl der wirklich geeigneten
  LehrerInnen gelegt.
 
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  | Deutschland | 
  Deutschland | 
  Deutschland | 
  Deutschland | 
  Deutschland | 
 
 
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   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Wenn die Lehrer vom Staat anerkannt (genehmigt) werden
  (entsprechend dem benötigten Standard, meist der Standard der öffentlichen
  Schulen) dann Übernahme sämtlicher Personalkosten durch den Staat. Bei
  Lehrermangel kann es vorkommen, dass auch Lehrer ohne staatliche Ausbildung
  genehmigt und bezahlt werden. Lehrer ohne genehmigte Ausbildung müssen von
  der Schule selbst bezahlt werden.
 
  | 
  Die Schule reicht um Anerkennung der benötigten Lehrer beim Staat ein, dieser muss die Lehrer dann bewilligen. Meist ist die gleiche
  Ausbildung wie für öffentliche Schulen Bedingung, es gibt aber auch einige wenige Ausnahmen.
 
  | 
  Die Schule sucht um Genehmigung der Lehrer an, hat also das
  Recht zur freien Auswahl. Dadurch, dass Lehrer mit bestimmten Ausbildungen
  nicht vom Staat genehmigt und bezahlt werden, unabhängig von ihrer Eignung
  für spezielle Formen der Pädagogik, kommt es in der Praxis zu "Lehrern zweiter
  Klasse".
 
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  | England | 
  England | 
  England | 
  England | 
  England | 
 
 
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   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Ausschließlich bei den
  Trägerorganisationen. | 
   Die Lehrerkosten werden prinzipiell alleine von der Schule getragen und stammen aus dem Schulgeld. Da das dieses oft sehr hoch ist, richten manche Schulen eine Art Subventionssystem ein, wobei es zu Staffelungen des Schulgeldes entsprechend dem Einkommen der Eltern kommt, vorausgesetzt die SchülerInnen weisen entsprechende akademische Leistungen auf. Einige Schulen besitzen Ländereien und Betriebe, aus dem sie ebenfalls Einkommen gewinnen.
  
 
  | 
  Pivatschulen dürfen auch Lehrer anstellen die keine staatlich
  anerkannte Lehrer-Ausbildung haben. Sind aber um den Ruf der Schule bemüht,
  und streben daher meist von alleine danach, staatlich ausgebildete Lehrer anzustellen.
 
  | 
  Privatschulen können anstellen, wen immer sie möchten. Praktisch kommt
  es aber nur dann vor, dass LehrerInnen ohne staatliche Qualifikation angestellt werden,
  wenn es sich um Spezialisten irgend einer Art handelt.
  Aufgrund er Gewerkschaften ("Union") ist es aber relativ schwer,
  Lehrer zu kündigen, wenn kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
   
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  | Estland | 
  Estland | 
  Estland | 
  Estland | 
  Estland | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten Übernahme: | 
  Bedingungen für Anstellung: | 
  Auswahl der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Der Staat trägt zur Finanzierung der privaten Schulen indirekt bei, und zwar über die Gemeinden, und zwar grundlegend in gleicher Höhe in öffentlichen Schulen. Privatschulen dürfen aber zusätzlich Schulbeiträge einheben. Es gibt auch Gemeinden die diesen Schulen dazu noch einmal extra Zuschüsse gewähren.  
  
 
  | 
   Um diese Förderungen zu erhalten, müssen Lehrer in Privatschulen die gleiche Ausbildung haben, wie jene in öffentlichen Schulen. In Zeiten der Lehrerknappheit können auch Lehramtsstudenten zum Unterrichten herangezogen werden.
  
 
  | 
  Private Schulen suchen ihre Lehrer selbst aus und stellen sie selbst an. Um in den Genuss öffentlicher Gelder zu kommen, müssen ihre Lehrer den Abschluss einer höheren Bildungseinrichtung für Lehrer vorweisen können.
  
   
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  | Finnland | 
  Finnland | 
  Finnland | 
  Finnland | 
  Finnland | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten Übernahme: | 
  Bedingungen für Anstellung: | 
  Auswahl der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  In "staatlich anerkannten" Privatschulen 100%, ansonsten nichts.
 
  | 
  In "staatlich anerkannten" Privatschulen gelten die gleichen Richtlinien wie in öffentlichen Schulen, aber es gibt die Möglichkeit für Ausnahmen: Spezialregelungen für Waldorflehrer und wieder andere Spezialregelungen für Montessorilehrer. Es gibt keine Schulinspektoren. Die Schule ist zur Selbst-Evaluierung verpflichtet. 
Die Zulassung zum Lehrerberuf ist mit Eignungstests verbunden! 
 
  | 
  Die Schule besitzt Autonomie in der Wahl ihrer Lehrer und Lehrerinnen. Es wird in einer Art Vertrauensgrundsatz davon ausgegangen, dass jede Schule im Sinne der Selbstevaluierung das Interesse hat, die am besten geeigneten Lehrer zu bekommen. 
   
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  |   | 
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    | 
    | 
    | 
 
 
  | Frankreich | 
  Frankreich | 
  Frankreich | 
  Frankreich | 
  Frankreich | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  Beim Staat, wenn sie dem staatlichen
  akademischen Standard entsprechen. Ansonsten bei den Trägerorganisationen ,
  dort müssen die Lehrer nicht unbedingt akademische Ausbildung haben,
  SchülerInnen müssen dann aber externe Prüfungen ablegen. Waldorfschulen nehmen
  eine Sonderstellung ein: Ihre Lehrer sind bei der Schule angestellt, die
  Lohnkosten werden zum Teil vom Staat rückvergütet.
 
  | 
  100% bei staatlich angestellten Lehrern von Privatschulen die
  dem akademischen Standard entsprechen. Diese Schulen bekommen oft auch noch
  zusätzliches Geld von den Gemeinden. Keinerlei Kostenübernahme bei Schulen,
  die ihr eigenes Programm fahren (andere, alternative Unterrichts-formen).
  "Für Freiheit muss gezahlt werden" . Staatliche übernahme von ca.
  50% der Lohnkosten der Lehrer in Waldorfschulen.
 
  | 
  Für Anstellung beim Staat Ausbildung entsprechend den Vorgaben
  im öffentlichen Schulsystem. Für eine staatliche Anstellung muss auch der
  staatliche Lehrplan implementiert werden. Bei Waldorfschulen besteht das
  Problem, dass der Waldorflehrplan nicht umgesetzt werden kann, wenn der
  staatliche Lehrplan umgesetzt werden muss, daher auch keine Übernahme der
  vollen Lehrerkosten. Zugleich aber keine 100%ige Waldorfpädagogik.
 
  | 
  Lehrer in Privatschulen mit akademischem Standard werden zwar
  zugewiesen, können aber von Direktor zurückgewiesen bzw. selbst ausgewählt
  werden.
 
  | 
 
 
  |   | 
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    | 
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  | Holland | 
  Holland | 
  Holland | 
  Holland | 
  Holland | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  Bei den Trägerorganisationen. Die Lehrer
  der Privatschulen sind jedoch in der gesetzlichen Pensionsversicherung für
  Beamte versichert, obwohl sie selbst keine Beamten sind.
 
  | 
  Die Trägerorganisationen der freien Schulen werden vom Staat durch einen
  Pauschalbetrag proportional zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu 100%
  finanziert. "Geld pro Kind". Mit diesem Geldbetrag können so viele
  Lehrer angestellt werden, wie die Schule möchte.
 
  | 
  Die Privatschulen erhalten genau die gleiche Zuwendung vom Staat
  wie die öffentliche Schulen. Es besteht praktisch kein großer
  Unterschied: für Private wie für
  Staatliche Schulen gelten gleiche Löhne, gleiche Arbeitsbedingungen gleiche
  Ausbildung. Für Lehrer in Privatschulen gibt es aber auch oft ("alternative")
  Zusatzausbildungen.
 
  | 
  Von der Subventionssumme können die Privatschulen anstellen,
  welche und wie viele Lehrer sie möchten, bzw. diese auch auf normalem Wege
  kündigen.
 
  | 
 
 
  |   | 
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    | 
    | 
    | 
 
 
  | Italien | 
  Italien | 
  Italien | 
  Italien | 
  Italien | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
 
  | Bei der Trägerorganisation. | 
  Der Staat übernimmt laut Gesetzeslage keinerlei Lehrer- oder Schulkosten. In der Praxis erhalten "anerkannte" Schulen der Primarstufe (wenn sie im Wesentlichen den staatlichen Schulen entsprechen) Pauschalsummen pro Klasse als eine Form der Subvention. Schulen der Sekundarstufe können allerdings nur um Finanzhilfe für spezielle Programme oder Projekte ansuchen.
 
  | 
  "Anerkannte" Schulen dürfen nur LehrerInnen anstellen, deren Ausbildung der staatlichen Lehrerausbildung gleich kommt (bei Lehrermangel gibt es Ausnahmen), Schulen, die auf die "staatliche Anerkennung" („parificate“) verzichten, dürfen Lehrer mit jeder Ausbildung anstellen, haben dann aber kein Recht darauf, Zeugnisse auszustellen.
 
  | 
  Anerkannte Privatschulen dürfen nur jene Lehrer anstellen, die ihren speziellen - über die offiziell notwendigen Ausbildungen hinausgehenden - Anforderungen entsprechen. Ebenso ist es möglich, Lehrer zu entlassen, obwohl dies nicht leicht ist, wenn diese den ethischen Richtlinien nicht entsprechen oder den erforderlichen Verhaltensrichtlinien nicht nachkommen.
    | 
 
 
  |   | 
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    | 
 
 
 
 
 
 
 
  | Litauen | 
  Litauen | 
  Litauen | 
  Litauen | 
  Litauen | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten Übernahme: | 
  Bedingungen für Anstellung: | 
  Auswahl der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Private Schulen werden zu 100% aus dem staatlichen Budget finanziert. Das Geld "haftet" am Schüler / an der Schülerin, und folgt ihm / ihr in jene Schule die er / sie besucht. Es ist diesen Schulen dennoch freigestellt, extra Schulgeld zu verlangen.
   
 
  | 
  Lehrer in privaten Schulen müssen die gleiche Ausbildung vorweisen können wie Lehrer in öffentlichen Schulen.
  
 
  | 
  
  Privatschulen können ihre Lehrer selbst auswählen und stellen diese auch selbst an.
  
    | 
 
 
  |   | 
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    | 
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  | Österreich | 
  Österreich | 
  Österreich | 
  Österreich | 
  Österreich | 
 
 
  | 
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  Bei den Trägerorganisationen. Lehrer in Konfessionellen Schulen werden vom Staat angestellt. (Konkordat)
 
  |  
  Kein gesetzliches Anrecht auf Subvention nichtkonfessioneller
  Privatschulen durch den Staat. Bei Erfüllung eines Kriterienkataloges jedoch freiwillige staatliche Subvention in der Höhe von ca. 15-20% jenes Betrages, der für öffentliche Schulen pro Kind aufgewendet wird. Bei konfessionellen Schulen, und Schulen
  mit einer Sonderstellung (aufgrund von Tradition Erwähnung im Gesetz, bzw. internationale Schule) Übernahme von 100% der Lehrerkosten durch Anstellung beim Staat.
 
  | 
  
  Nichtkonfessionelle Privatschulen können - entsprechend den Vorgaben ihres Organisationsstatuts - anstellen, wen sie möchten. Die Verantwortung für die Lehrerwahl liegt bei der Schule. Allerdings sind die LehrerInnen dem Landesschulrat zu melden, der über ihre Aufnahme entscheidet. Bei Übernahme der Kosten durch den Staat (konfessionelle Schulen und Schulen mit besonderem Vertrag) Bedingung einer Ausbildung, welche der Ausbildung der
  Lehrer in staatlichen Schulen entspricht.
 
  | 
  Nichtkonfessionelle Privatschulen können ihre Lehrer vollkommen
  frei wählen. Eine konfessionelle Schule hat das Recht, einen Lehrer, der den
  religiösen Notwendigkeiten nicht entspricht, zurückweisen. Bei staatlicher
  Anstellung werden Lehrer zugewiesen, die nur bei genügend Alternativen
  zurückgewiesen werden können, bei Lehrermangel jedoch nicht. Wird kein
  geeigneter Lehrer gefunden, kann statt diesem auch das Geld für die
  Anstellung eines selbst gewählten Lehrers zugewiesen werden.
    | 
 
 
  |   | 
    | 
    | 
    | 
    | 
 
 
  | Polen | 
  Polen | 
  Polen | 
  Polen | 
  Polen | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Die staatlichen Subventionen, die pro Kind und Jahr berechnet
  werden, decken die LehrerInnenkosten zu 100%. 
  Das entspricht in etwa 60%-80% der Gesamtkosten.
 
  | 
  Der Staat bestimmt und kontrolliert den Grad der Ausbildung der
  Lehrer, die in jenen Schulen angestellt sind, welche Subventionen erhalten wollen. 
  Dies muss eine Universitäts- oder Hochschulausbildung sein, sowie eine spezielle zusätzliche pädagogische Ausbildung.
 
  | 
  Private Schulen haben das Recht, ihre Lehrer frei auszuwählen,
  so lange diese den Mindest-anforderungen für Lehrer des staatlichen Systems
  entsprechen. Der Staat mischt sich nicht ein, die LehrerInnen suchen und
  finden alle selbstständig ihre Dienststelle.
 
  | 
 
 
  |   | 
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    | 
    | 
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  | Portugal | 
  Portugal | 
  Portugal | 
  Portugal | 
  Portugal | 
 
 
  | 
  
  
  
   | 
  Anstellung der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten Übernahme: | 
  Bedingungen für Anstellung: | 
  Auswahl der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  
  Die meisten Privatschulen erhalten keinerlei Förderung vom Staat.
  Einige erhalten jedoch als Subvention einen fixen jährlichen Betrag pro Klasse, der Lehrerkosten und Lohnnebenkosten abdeckt. 
  Voraussetzung für diese Förderung ist ein spezieller Vertrag mit dem Staat. Über die Höhe der jeweiligen Subvention, die sich am Grad der Ausbildung orientiert, verhandeln die Gewerkschaften.
  
 
  | 
  Damit die Lohnkosten der
  Privatschullehrer jener Schulen die Sonderverträge haben, vom Staat
  rückvergütet werden, müssen diese Lehrer die gleiche Ausbildung haben wie die
  Lehrer öffentlicher Schulen der gleichen Schulstufe und Schulart.
 
  | 
  Private Schulen haben das
  Recht, ihre Lehrer frei auszuwählen, so lange diese den Mindest-anforderungen
  für Lehrer des staatlichen Systems entsprechen. Diese Lehrer unterschreiben
  einen Vertrag mit der Schule, in dem sie auf die spezifischen philosophischen
  und ethischen Hintergründer der Schule aufmerksam gemacht werden, und denen
  sie zustimmen müssen. Wenn sie dem dann nicht entsprechen, hat die Schule das
  Recht, sie zu entlassen.
 
  | 
 
 
  |   | 
    | 
    | 
    | 
    | 
 
 
  | Rumänien | 
  Rumänien | 
  Rumänien | 
  Rumänien | 
  Rumänien | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
 
 
   Bei den Trägerorganisationen
 
  | 
  
  0% | 
  Im neuen Unterrichtsgesetz sind die Anforderungen (Standards) für die Lehrerausbildung gestiegen. Auch die privaten Schulen sind generell daran interessiert, staatlich ausgebildete Lehrer zu bekommen, und erwarten von diesen oft noch zusätzliche (z.B. fremdsprachliche) Ausbildung, da in manchen Schulen nach ausländischem Lehrplan unterrichtet wird. In Privatschulen besteht die Tendenz, die SchülerInnen für ein Studium im Ausland vorzubereiten.
 
  | 
  Es gibt - im Gegensatz zu früher - heute keinerlei Einmischung des Staates in die Auswahl der Lehrer mehr: Die Lehrerwahl bleibt vollkommen den Schulen überlassen, - sie kann auch nach ethischen oder religiösen Gesichtspunkten vorgenommen werden.
 
  | 
 
 
  |   | 
    | 
    | 
    | 
    | 
 
 
 
 
  | Schweden | 
  Schweden | 
  Schweden | 
  Schweden | 
  Schweden | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Etablierung des "Schulschecks". In Form des
  Gutscheinsystems werden alle Kosten der Schulen vom Staat übernommen, egal ob
  Privatschule oder öffentliche Schule. In Schweden wurde die Idee des "Schulschecks" realisiert, dieser ist aber mit dem Einhalten ziemlich strenger Regeln verbunden.
 
  | 
  Es gelten die gleichen Regelungen für private und staatliche
  Schulen, generell müssen staatlich anerkannte Ausbildungen vorhanden sein, es
  gibt aber auch die Möglichkeit der Gewährung von Ausnahmen.
 
  | 
  Freie Auswahl der LehrerInnen. | 
 
 
  |   | 
    | 
    | 
    | 
    | 
 
 
 
 
 
  | Schweiz | 
  Schweiz | 
  Schweiz | 
  Schweiz | 
  Schweiz | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei der Trägerorganisation. | 
  Privatschulen erhalten grundsätzlich keine Subvention vom Staat. Nur der Kanton Jura vergütet 45% der Lehrerkosten, verringert diesen Betrag aber, falls mehr als 10% der Lehrer nicht anerkannte Qualifikationen vorweisen. Es gibt auch sonst
  einige wenige Ausnahmen: Eine kaufmännische Schule und zwei alteingesessene
  konfessionelle Schulen erhalten aufgrund von Sonderverträgen und langer Tradition
  staatliche Mittel zur Lohnkostendeckung. Jeder der 26 Kantone hat leicht unterschiedliche Regelungen.
 
  | 
  Staatlich anerkannte Ausbildung, aber es gibt Ausnahmen. Durch die Vielzahl von Kantonen gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und lokalen Sonderregelungen.
 
  | 
  Die LehrerInnen können generell selbst ausgewählt werden.
 
  | 
 
 
  |   | 
    | 
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    | 
 
 
 
 
  | Spanien | 
  Spanien | 
  Spanien | 
  Spanien | 
  Spanien | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Manche beim Staat, manche bei der
  Trägerorganisation.  | 
  Bei staatlicher Anstellung 100%. Dies deckt in etwa 50% der
  Gesamtkosten der Privatschule. Dies setzt eine staatliche Anerkennung der Schule voraus, dafür gibt es einen strengen Kriterienkatalog, nur bei deren Erfüllung wird ein Vertrag zur Finanzierung abgeschlossen. Andernfalls keinerlei Kostenübenahme.
 
  | 
  Für staatliche Anstellung brauchen Privatschullehrer, wie
  staatliche Lehrer, die Bewilligung als Lehrer arbeiten zu dürfen, und das
  bedeutet: Universitätsausbildung, Hochschule, bzw. Master- oder Batchelor
  Studium.
 
  | 
  Wenn die Schule einen Vertrag mit dem Staat hat, dann gibt die
  Schule bekannt, welche LehrerInnen sie braucht, der Staat stellt daraufhin eine
  Liste mit möglichen Kandidaten zur Verfügung, aus der die Schulleitung dann
  auswählen kann. Auf diese Liste kann man auch selbst einen Kandidaten setzen,
  den man kennt, und der die nötige Ausbildung hat.
 
  | 
 
 
  |   | 
    | 
    | 
    | 
    | 
 
 
  | Tschechei | 
  Tschechei | 
  Tschechei | 
  Tschechei | 
  Tschechei | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  | Bei den Trägerorganisationen. | 
  Wenn die Privatschule in das öffentliche Schulregister aufgenommen wird (also dem Standard der staatlichen Schule praktisch entspricht), übernimmt der Staat Kosten der Privatschulen in der Höhe von 50%, 80%, bis zu 100% der Aufwendungen für öffentliche Schulen. Das entspricht in etwa der Deckung der Personalkosten. 
  
 
  | 
  Das Bestreben ist allgemein, dem öffentlichen Standard nachzukommen oder diesen zu übertreffen, - dies ist auch Bedingung um finanzielle Zuwendungen durch den Staat zu erhalten. Daher werden praktisch nur staatlich ausgebildete Lehrer angestellt.
 
  | 
  (Antwort noch ausständig ...)
 
  | 
 
 
  |   | 
    | 
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  | Ukraine | 
  Ukraine | 
  Ukraine | 
  Ukraine | 
  Ukraine | 
 
 
  | 
  
  
  
  
  
   | 
  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  Bei den Trägerorganisationen. Die Höhe des Lohnes der
  Lehrer wird durch den Direktor festgesetzt, der Lohn darf aber nicht
  unter dem der öffentlichen Lehrer liegen, und ist meist höher als der von
  öffentlichen Lehrern.
 
  | 
  0%. Keine Kostenübernahme durch den Staat.
 
  | 
  Trotzdem keine Subventionen gewährt werden, müssen
  Privatschullehrer für ihre Zulassung die gleichen akademischen
  Voraussetzungen vorweisen, wie Lehrer im öffentlichen Schulsystem  z.B. ein Universitätsdiplom. Nicht entsprechend
  ausgebildete Lehrer können als "Assistenten" angemeldet, und so in den Schulbetrieb aufgenommen werden.
 
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  Die Schulleitung kann die Lehrer selbst auswählen. Diese müssen
  staatlich anerkannte Ausbildung haben. Die Lehrerwahl geht aber nur in
  Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium. Es ist der Schule nicht erlaubt, selbstständig
  einen Lehrer anstellen, der nicht staatliche Ausbildung aufweist.
 
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  Anstellung
  der Privatschullehrer: | 
  Lehrerkosten
  Übernahme: | 
  Bedingungen
  für Anstellung: | 
  Auswahl
  der LehrerInnen: | 
 
 
  
  Bei den Trägerorganisationen.
  
 
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  Die finanzierung privater nichtkonfessioneller Schulen basiert einerseits auf einer Formel, welche den durchschnittlichen Lehrerbedarf errechnet (Normative Förderung) und zum anderen aus einer zusätzlichen Finanzhilfe.
  Staatliche Finanzierung können nur jene privaten Schulen erhalten, die ein spezielles "Bildungs-Übereinkommen" mit dem Staat abgeschlossen haben. Die zusätliche Finanzhilfe hingegen wird nur konfessionellen privaten Schulen gewährt, und zwar auf Grund eines speziellen Vertrages mit dem Vatikan.  
  Im September 2013 wurde in Ungarn ein neues Berechnungssystem für Lehrer eingeführt, dementsprechend wird sich die Finanzierung privater Schulen noch weiter verändern.
 
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  Lehrer in privaten Schulen müssen die gleiche Ausbildung haben wie Lehrer in öffentlichen Schulen.
  Lehrer, die für private Schulen arbeiten, sollen nicht weniger verdienen als Lehrer in öffentlichen Einrichtungen. Trotzdem liegt das Durchschnittseinkommen der Privatschullehrer unter dem von Lehrern in öffentlichen Schulen.
  
 
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  Private Schulen haben das Recht Lehrer auszuwählen, und ebenso das Recht, Lehrer zu entlassen, wenn diese nicht ihren pädagogischen Anforderungen entsprechen.
  
 
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